1. Block für Werbung geeignet (1. echter Block 10014/1044)
Werbung wurde explizit für die Seite ausgeschaltet
Sonderveröffentlichung
Kurzzeit- & Verhinderungspflege

Der richtigen Pflegedienst finden

Leistungen vergleichen: Finanzierung der häuslichen Krankenpflege

Der richtigen Pflegedienst finden

Vor Abschluss eines Pflegevertrages sollten die Preise und Leistungen verglichen werden. BILD: AOK MEDIENDIENST

Nicht bei allen Anbietern von Pflegediensten sind Preise, Leistungen und Service gleich. Deshalb sollte man sich, bevor eine Entscheidung getroffen wird, am besten persönlich bei verschiedenen ambulanten Pflegediensten informieren. Dazu gehört auch die Finanzierung der häuslichen Krankenpflege. Zunächst muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Pflegedienst eine Zulassung besitzt, denn diese berechtigt ihn, seine Leistungen, je nachdem mit wem ein Vertrag abgeschlossen wurde, abzurechnen.

Des Weiteren sollte das Leistungsangebot einschließlich der Preise übersichtlich, transparent und verständlich sein. Wichtig ist auch, dass der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar ist, das bedeutet auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Zudem sollte es einen verantwortlichen Ansprechpartner geben, falls es Fragen oder Beschwerden gibt, so dass die Kooperation mit den Betroffenen und den Angehörigen immer gewährleistet ist.

Auch sollte vorab geklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, dass der Betroffene von einer festen Bezugsperson betreut werden kann. Das hat den Vorteil, dass die pflegebedürftige Person sich nicht immer wieder an neue Pflegekräfte gewöhnen muss. Das Pflegepersonal ist verpflichtet, eine Dokumentation zu erstellen. Diese muss für die Angehörigen aber auch für den Pflegebedürftigen einsehbar sein.

Für welchen ambulanten Pflegedienst man sich entscheidet, sollte den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen, der gesundheitlichen Verfassung und dem Leistungsspektrum des Anbieters entsprechen. Informationen und Beratung zu ambulanten Pflegediensten erhält man beispielsweise bei Krankenkassen, bei der Pflegekasse, beim Hausarzt und bei Pflegestützpunkten. lps/RG.