2020 war für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer ein besonders herausforderndes Jahr. Die Corona-Pandemie hatte Deutschland den Großteil des Jahres fest im Griff. Dennoch haben viele Arbeitgeber die Leistungsbereitschaft und Treue ihrer Arbeitnehmer mit einer steuerfreien Corona-Prämie honoriert oder das Kurzarbeitergeld mit einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss aufgestockt.„Gerade in Zeiten der Pandemie zeigt sich, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Anerkennung ihrer Leistung schätzen“, sagt Manuel Gärtner, Steuerberater in Tauberbischofsheim und geschäftsführender Partner bei Ecovis RTS Nordbaden, „viele Unternehmer haben inzwischen erkannt, wie wichtig neben den harten Euros auch weiche Gehaltsfaktoren sind.“
Auch 2021 gibt es wieder viele Möglichkeiten, Arbeitnehmern bestimmte Vergütungsbestandteile steuerfrei oder pauschal versteuert zukommen zu lassen. Sie führen zwar zu Mehrausgaben für die Arbeitgeber, bieten aber gleichzeitig einen erheblichen Anreiz für Arbeitnehmer. Das ist nicht nur für die Unternehmerinnen und Unternehmer attraktiv, sondern auch für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn sie sparen neben bei bares Geld.
„Am häufigsten nutzen Arbeitgeber noch immer Waren- und Essensgutscheine oder die Erstattung von Kindergartenbeiträgen. Aber auch Job-Bikes und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden immer beliebter“, berichtet Gärtner.
Mit dem Jahressteuergesetz 2021 hat der Gesetzgeber einige neue Steuerbefreiungen geschaffen und bestehende Steuerbefreiungen verlängert oder erweitert. So ergeben sich beispielsweise rundum das Thema „E-Mobilität“ neue Möglichkeiten, mit denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter motivieren können. pm